Verlängerung des Gründungszuschusses

Sechs Monate Grundsicherung von 300 Euro bei Existenzgründung

10.08.2009 Andrea Weber

Wer nach den ersten neun Monaten aufzeigen kann, dass seine Geschäftsidee funktioniert, der kann weitere sechs Monate Grundsicherung beantragen.

Existenzgründer, die mit einem beglaubigten Businessplan auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit den Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit erhalten haben, können nach Beendigung der Laufzeit von neun Monaten eine Verlängerung der staatlichen Unterstützung beantragen. Voraussetzung ist, dass die ersten Monate der Selbstständigkeit zeigten, dass sich die Geschäfte auch entsprechend dem Businessplan entwickelt haben. Ist das nachweislich der Fall, kann ein Jungunternehmer oder Freiberufler noch einmal weiteren sechs Monaten mit einer Grundsicherung von 300 Euro rechnen. Diese finanzielle Unterstützung ist vor allem dazu da, dass die Versicherungsbeiträge (Pflege-, Kranken- und Rentenversicherung) abgedeckt werden können.

Das Verfahren ist unkompliziert. Dabei ist es wichtig die Zeiten einzuhalten und sich früh genug mit seiner Agentur für Arbeit in Verbindung setzen – mindestens zwei Monate vor dem Auslaufen des regulären Gründungszuschusses. Der Aufwand für das Verlängerungsprozedere ist überschaubar. Es genügt ein Anruf bei der zuständigen Agentur, die daraufhin den „Antrag auf Weitergewährung eines Gründungszuschusses“ dem Antragsteller per Post zusendet.

Inhalt des Antrages

Dieser Antrag ist nur einseitig. Darin wird abgefragt, ob sich ein Wohnortwechsel seit der Gründung der Selbstständigkeit ergeben hat, wie viele Wochenstunden ein Selbstständiger arbeitet und ob weitere Beschäftigungen hinzugekommen sind. Hierbei sollte man jedoch beachten, dass diese Tätigkeiten mit dem Berufsbild der Selbstständigkeit übereinstimmen müssen. Wichtig ist es auch, die Bankverbindung noch einmal anzugeben und die Richtigkeit seiner Angaben per Unterschrift zu bestätigen.

Für die Genehmigung der Zahlungsverlängerung von 300 Euro sechs Monate lang, ist ein aussagefähiger schriftlicher Bericht über die bisherige Geschäftstätigkeit erforderlich. Auf dem Formular wird hingewiesen, welche Anlagen dazu gemacht werden müssen:

Notwendige Anlagen

Der Antragsteller muss in einem schriftlichen Bericht seine unternehmerischen Aktivitäten der vergangenen Monate aufzeigen. Hier sollten die ersten Auftraggeber aufgeführt werden und die Art der Aufträge, respektive die Zusammenarbeit mit den Kunden erläutert werden, beispielsweise Einzelaufträge oder Projektarbeiten. Überzeugen kann jeder, der eine strategische Ausrichtung für die Zukunft aufzeigen kann und die Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung. Je ausführlicher sich ein Antragsteller diesem Bericht widmet, desto leichter kann er damit überzeugen.

Außerdem fordert die Agentur für Arbeit eine Übersicht der Einnahmen und Ausgaben. Hier ist übrigens die Höhe des Gewinns nicht entscheidend. Es muss kein Mindesteinkommen übrig bleiben. Zum Beispiel wird einem Antragsteller, der durchschnittlich rund 800 Euro Gewinn im Monat erwirtschaftet, in der Regel eine funktionierende Selbstständigkeit zugesprochen und damit die Verlängerung genehmigt.

Zusätzlich müssen selbstständige Unternehmer einen Ausblick auf die nächsten Monate abgeben. Bei Freiberuflern ist das nicht erforderlich, doch empfehlenswert. Ebenso muss eine Übersicht der Auftragseingänge abgegeben werden und eine Übersicht der Bemühungen zum Erhalt von Auftraggebern. Beides betrifft nicht den Freiberufler.

Wenn nun alle Angaben erfüllt sind und die schriftlichen Anlagen erstellt wurden, dann genügt es, alles per Post an die Agentur für Arbeit zu schicken. Der „Weiterbewilligungsbescheid“ kommt rechtzeitig vor dem Ablaufen der ersten Gründungszuschuss-Phase. Ohne Verzug erhält der Selbstständige dann weitere sechs Monate seine Grundsicherung von 300 Euro.

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